Fragen & Antworten

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Wie läuft eine Auftragsabwicklung ab?

1. Container bestellen

Sie möchten Sperrmüll, Grünschnitt oder Mischabfälle entsorgen?

Bestellen Sie, entsprechend der Abfallmenge, einen unserer Container.

2. Liefern lassen

Termingerecht liefern wir Ihren bestellten Container an die vereinbarte Adresse und stellen diesen dort auf.

3. Befüllen

Befüllen Sie Ihren Container mit Ihrsmall Entsorgungsgut. Für das Beladen verbleibt der Container den vereinbarten Zeitraum dort stehen.

4. Abholen lassen

Ist der Container voll – holen wir ihn wieder bei Ihnen ab und entsorgen den Inhalt fachgerecht ohne Mehraufwand für Sie.

Welche Containergrößen kann ich für welchen Abfall bestellen?

Bestellbare Containergrößen sind: 3mᶾ - 5mᶾ – 7mᶾ – 10mᶾ – 17mᶾ Gesamtvolumen

Unsere Empfehlung zur Orientierung:

Für Bauschutt, Gartenabfall oder Erdaushub werden überwiegend die 3m³ bis 7m³ großen Container verwendet (immer unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts der Lieferfahrzeuge).

Für sperrige Abfälle - wie z.B. Sperrmüll – empfiehlt sich der 10m³ oder 12m³ -Sperrmüllcontainer.

Faktoren, welche die Gesamt-Entsorgungsmenge schmälern und somit nicht unbeachtet bleiben sollten, sind neben den größeren Abmaßen des Sperrgutes, den größeren Zwischen- bzw. Leerräumen beim Verladen, auch die vorgeschriebene Maximalhöhe der Containerfüllung (zwecks Transportsicherung).

Somit wird oft ein deutlich größeres Ausgangsvolumen benötig als durch die vorhandene Abfallmenge vorgegeben ist.

Gibt es bestimmte Vorgaben an die Zufahrt und/oder den Abstellort des Containers?

Anforderungen an Abstellplatz und (Zufahrts)Straße sind:

  • das Befahren mit einem 15t LKW muss erlaubt sein
  • der Abstellplatz muss mindestens eine Größe von L:11 m x B:2,7 m haben
  • der Untergrund muss befestigt und befahrbar sein
  • es wird keine Haftung bei Untergrund-Beschädigungen übernommen

Container werden grundsätzlich rückwärtig ab- bzw. aufgeladen, daher ist der mögliche Standplatz von den Zufahrtsbedingungen abhängig.

Wird eine Genehmigung für das Aufstellen eines Containers benötigt?

Das Aufstellen eines Containers auf Ihrem Privatgrundstück bedarf KEINER besonderen Genehmigung. Sollten Sie selbst nicht der Eigentümer des Privatgrundstücks sein, wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt.

Das Aufstellen eines Containers im öffentlichen Raum (z.B. Straße, Gehweg etc.) bedarf einer „Verkehrsrechtliche Anordnung " vom ansässigen Ordnungsamt. Gern nehmen wir Ihnen diesen Behördenweg ab und kümmern uns um Ihre Aufstellgenehmigung.

Wer ist für die Absperrung und Kennzeichnung eines Container - Stellplatzes zuständig?

Sollte eine Absperrung und Kennzeichnung des Container - Stellplatzes notwendig sein, liegt dies in der Verantwortung / Zuständigkeit des Kunden.

Muss bei der Containeranlieferung oder Abholung der Kunde vor Ort anwesend sein?

Ja, aus zwei Gründen müssen Sie - mindestens bei der Anlieferung - persönlich anwesend sein:

  • Eine Empfangsbestätigung des Containers ist für die Auftragsabwicklung notwendig.
  • Das Begleichen des offenen Rechnungsbetrags erfolgt bei Anlieferung des bestellten Containers.

Ist im Containerpreis ein bestimmter Abstellzeitraum inbegriffen?

Ja, unsere Containerpreise sind alle inklusive einer 10tägigen Standzeit.

Wie hoch kann ein Container beladen werden?

Beim Befüllen eines Containers sollte darauf geachtet werden, diesen maximal bis zum Containerrand zu befüllen. Anderenfalls würden zusätzliche Kosten, für den überfüllten Teil des Entsorgungsgutes, entstehen. Das Einhalten des Füllstandes liegt in der Verantwortung des Kunden. Von daher bitten wir Sie diesen zu beachten.

Wie wird abweichender Inhalt / falsches Entsorgungsgut im Container entsorgt?

Um ganz sicher zu gehen, dass Ihr Container lediglich dem Entsorgungszweck entsprechenden Abfall beinhaltet, erfragen Sie die Details gern im Vorfeld oder bei unerwarteten Unklarheiten, gern auch während der Containerstandzeit. Wir beraten Sie diesbezüglich gern.

Sollte uns während des Sortiervorgangs des Containerinhaltes abweichende oder falsche Stoffe auffallen, müssen diese gesondert entsorgt werden. Die dabei entstandenen Zusatzkosten müssen durch Sie beglichen werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Gefährliche (Sonder-)Stoffe dürfen zu keinem Zeitpunkt sich unter dem Containerinhalt befinden. Dies ist strafrechtlich verboten!

Um solche zusätzlichen Kosten zu vermeiden, achten Sie nicht nur auf das richtige Füllgut Ihrer eigenen Entsorgung. Um Fremdentsorgung auszuschließen, sollte der Abstellplatz für Unbefugte nicht zugänglich sein. Zudem bietet ein Container mit Deckel zusätzlichen Schutz vor unerlaubter Müllentsorgung.

Sprechen Sie uns bei der Bestellung auf die Ausführungswünsche Ihres Containers an.

Wie setzen sich die Kosten für eine Containerbestellung zusammen?

Die Kosten einer Containerbestellung beim ABB Containerdienst setzen sich wie folgt zusammen:

  • Transportkosten
  • Entsorgungskosten
  • Mehrwertsteuer (19%)