Das Aufstellen eines Containers auf Ihrem Privatgrundstück bedarf KEINER besonderen Genehmigung. Sollten Sie selbst nicht der Eigentümer des Privatgrundstücks sein, wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt.
Das Aufstellen eines Containers im öffentlichen Raum (z.B. Straße, Gehweg etc.) bedarf einer „Verkehrsrechtliche Anordnung " vom ansässigen Ordnungsamt. Gern nehmen wir Ihnen diesen Behördenweg ab und kümmern uns um Ihre Aufstellgenehmigung.
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53840 Troisdorf