Holz

Altholz Stufe I-III (AVV 170201)

Holz als Abfallart fällt sowohl bei Privathaushalten, wie auch im Gewerbe an. Altholz wir nach der Beschaffenheit klassifiziert, da es je nach Ursprung unterschiedlich belastet sein kann.

Altholz Stufe 1

  • Naturbelassens Holz, welches nur mechanisch behandelt wurde

Altholz Stufe 2

  • Verleimtes, gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder sonstig behandeltes Holz

Altholz Stufe 3

  • Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Aber nicht jeder Baustoff darf in den Container für Altholz.

Das darf in den Container:

  • unbehandeltes oder beschichtetes Holz (A1, A2, A3)
  • gestrichenes Holz (ohne Holzschutzmittel)
  • kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben und Scharniere
  • Möbel
  • Geleimtes Holz oder Furnierholz
  • Holzweichfaserplatten
  • Holzkissen
  • Kabeltrommeln

Wichtiger Hinweis!
Das Altholz darf nicht mit Holzschutzmitteln oder mit anderweitigen als Gefahrenstoff eingestuften Anstrichen verunreinigt sein.

Das darf nicht in den Container:

  • Gefährliche Abfälle
  • Imprägniertes oder lackiertes Holz (z.B. Zäune, Gartenhaus, Außentüren)
  • Terrassenholz, Parkett
  • Dachbalken, Dachholz (da imprägniert)
  • Altholz aus Abbruch (z.B. Fachwerk, da imprägniert)
  • Glas (z.B. Fensterglas)
  • Verbranntes Holz (Brandholz) oder Bahnschwellen
  • Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff oder Metallen
  • Baumstämme
  • Innentüren

Ihr Vorteil bei der Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen

Da bei Baumischabfällen lediglich die Beimengung von bestimmten Althölzern zulässig ist, ist eine Entsorgung größerer Mengen von Altholz ist im Altholzcontainer empfehlenswert. Ein Altholzcontainer ermöglicht Ihnen somit eine platzsparende und günstige Entsorgung Ihrer Holzabfälle.

« zurück